Verpflegung

Honig

 
 

Einige Gefangene betrieben Bienenzucht. Zwischen den Imkern und den Betreibern der Konditorei „Geba" kam es im Sommer 1918 zu einem Streit, da die Bienen die Bäcker bei ihrer Arbeit belästigten: „Die Bienen finden ihren Weg zur Geba auch ohne Benutzung des neugebauten ‚Geba’=Weges. Sie wissen wohl, daß dort ‚Bienenstiche’ stark verlangt werden. Dabei suchen sie unter den leckeren Waren nach Nahrung, - nicht zur Freude der Gebaner. Von denen meinte einer: ‚Die Leute sollen doch keine Bienen halten, wenn sie sie nicht ernähren können.’ Aber keiner unserer Imker will’s gewesen sein, jeder schwört auf die Wohlerzogenheit seines Bienenvolkes. Man sollte den unliebsamen Gästen Mehl auf den Schwanz streuen, dann würde man durch Beobachtung aller Bienenkörbe gleich dahinter kommen, wo die Räuber zu Hause sind und könnte dem überführten Bienenvater die Rechnung für bezogene Waren zustellen." (1) Inwieweit der Honig aus eigener Produktion auch im Lager verkauft wurde, geht aus den Publikationen nicht hervor.

 

„Ackerbau und Viehzucht“ . Muttelsee, Willy. Karl Bähr. 4 1/2 Jahre hinter’m Stacheldraht. Skizzen-Sammlung. Bando: Kriegsgefangenenlager, [1919], o.S., im Besitz des Deutschen Hauses Naruto

 

Im „Fremdenführer durch das Kriegsgefangenenlager Bando, Japan" wird jedoch Ohlen als Honigverkäufer genannt in Baracke 2, Raum 6 (2). Er hat den Honig von außerhalb bezogen, denn seine Anzeigen im T.T.B. enthalten meistens den Zusatz: „frisch eingetroffen" (3). Zwischen Juni und Oktober 1918 stieg der Preis für das Pfund Honig bei ihm von 50 auf 60 sen (4). Im Jahr 1919 konnten die Gefangenen außerdem zweimal über den Insassen List Hokkaido-Honig für die Heimreise bestellen.

 
 
 

(1) Die Baracke Bd. 2, No. 16 (42), 14. Juli 1918, S. 434
(2) Fremdenführer durch das Kriegsgefangenenlager Bando, Japan. 1918, S. 26
(3) z.B. T.T.B. Bd. 4, 28. Juni 1918, S. 3; T.T.B. Bd. 5, 31. Oktober 1918, S. 2; T.T.B. Bd. 6, 18. März 1919, S. 2
(4) T.T.B. Bd. 4, 11. Juni 1918, S. 2; T.T.B. Bd. 5, 31. Oktober 1918, S. 2